Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonderveranstaltungen
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Buchungen von Räumlichkeiten, Lieferungen und gastronomischer Versorgung unseres Hauses.
2. Ein voller "á la carte-Service" wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte
Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden.
2.1 Für Veranstaltungen nur mit Getränkeumsatz / ohne genaue
Angabe der Personenzahl oder genauer Angabe der Gäste, die zum Essen anwesend sind, berechnen wir eine Raummiete von 200,00 €uro, diese kann verrechnet werden.
3. Das Mitbringen eigener Lebensmittel durch den Veranstalter ist nur gestattet, wenn die ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Haftung des Gastronomiebetriebes
für mitgebrachte Lebensmittel, wie z.B. Kuchen, sowie für Lebensmittel, die der Gast nicht sofort verzehrt sondern mitnimmt um sie außerhalb des Betriebes zu verzehren, ist ausdrücklich
ausgeschlossen, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens vom Gastronomiebetrieb zu vertreten ist.
4. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menü-Karten oder Blumendekoration, sowie für diese Veranstaltung evtl. anfallende Erlaubnisgebühren werden extra berechnet.
5. Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit dem betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt
der Veranstalter.
6. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
7. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste werden 20,00€ berechnet.
8. Stornogebühren bei Annullierung
Wird die Veranstaltung Storniert oder löst der Kunde den Vertrag nachträglich ganz oder teilweise auf, so stellen wir Ihnen die hierdurch entfallenden Leistungen wie folgt in Rechnung:
> 60 Tage vor Anlass: keine Rechnungsstellung
- bis 40 Tage vor dem Anlass: 25 % der entfallenden Leistungen
- bis 20 Tage vor dem Anlass: 50 % der entfallenden Leistungen
- bis 10 Tage vor dem Anlass: 50 % der entfallenden Leistungen
- < 10 Tage vor dem Anlass: 100 % der entfallenden Leistungen
Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell
bestellte oder angefertigte Materialen, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet.
9.0 Unsere Räumlichkeiten stehen nur zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.
10. Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die länger als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung zurückliegen eine Preiserhöhung je nach Marktlage vorbehalten.
11. Unsere Rechnungen sind
grundsätzlich nach Abschluss der Veranstaltung in bar zu begleichen. Die Zahlung mit Kreditkarten, EC-Karten, Überweisung nach Rechnungsstellung, ist nur bei besonderer Vereinbarung
möglich. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag zahlbar ohne Abzug Nettokasse innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung der Rechnung.
12. Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 20 Personen beteiligt sind, ist bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Rechnungssumme zu
leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu.
13. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner.
14. Für Schäden die durch Gäste, den Veranstalter oder deren Künstler entstehen haftet der Veranstalter. Das gleiche besteht für anfallende Reinigungsarbeiten, die außerhalb des Zumutbaren liegen diese werden separat in Rechnung gestellt.
15. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung wird der
Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von 12--Euro pro Person in Ansatz gebracht.
16. Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Brandschutz bei Dekoration). Sie sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu
entfernen, andernfalls hat der Veranstalter die Kosten für Abtransport und Lagerung zu tragen.
17. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
18. Das Veranstaltungsende ist auf 23,00 Uhr festgelegt.
Unsere Mitarbeiter sind zur Einhaltung dieser Frist von uns angewiesen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass darin die Zeit die fürs einpacken, wegräumen und das Entfernen der Dekoration, Geschenke und sonstige Gegenstände die dem Gast gehören mit eingeschlossen ist.
Für Gegenstände die der Gast im Haus lässt übernehmen wir keine Haftung.
19. In den Fällen des § 38 Abs.1 und 2 ZPO gilt der Gerichtsstand am Sitz unseres Hauses als vereinbart.
20. Änderungen der AGB`s sind uns vorbehalten.
Böblingen, 01.11.2018
Wir bemühen uns, diese Informationen auf der Basis der aktuellen Sach-
und Rechtslage zu erstellen. Für Schäden, die durch die Verwendung dieses Dokuments entstehen könnten, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon ausgenommen ist die
Haftung für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit, für die die gesetzlichen Haftungsregeln uneingeschränkt gelten. Bitte prüfen Sie regelmäßig die Aktualität der verwendeten Dokumente und
beachten Sie unsere Verbandsmitteilungen.
----------- DEHOGA - Hotel-und Gaststättenverband
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